Wichtige Unterlagen für den Verkauf Ihres Eigenheims
Beim Verkauf eines Eigenheims sind folgende Dokumente erforderlich:
- Grundbuchauszug (erhältlich beim Grundbuchamt)
- Privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. Baurecht, Nachbarschaftsabmachungen)
- Katasterplan (vom Grundbuchgeometer)
- Altlastenverdachtsflächen-Kataster (vom Kanton)
- Gebäudepläne im Massstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Gebäudeversicherungspolice (von der Versicherungsgesellschaft)
- Sicherheitsnachweis über Niederspannungsinstallation (erstellbar durch einen konzessionierten Elektroinstallateur)
- Baureglement und Zonenplan (vom Bauamt)
- Gemeindeplan/Situationsplan
- Eigenmietwert bzw. Steuerwert
- Finanzierungsangaben (Hypotheken und Bankdetails)
- Fotos
- Baubeschrieb
- Schätzung
Zusätzliche Dokumente beim Verkauf von Stockwerkeigentum:
- Stockwerkeigentumsbegründung inkl. Pläne
- Reglement, Nutzungs- und Verwaltungsordnung
- Protokoll der letzten Stockwerkeigentümerversammlung
- Nebenkostenabrechnung/Budget
- Verkaufsdokumentation
Gebühren und Steuern beim Eigentümerwechsel
Beim Verkauf einer Immobilie sind verschiedene Gebühren zu entrichten:
- Handänderungsgebühren: Kantonale Unterschiede, z.B. im Kanton Zürich 3,5 ‰ des Verkaufspreises (1 ‰ notarielle und 2,5 ‰ Grundbuchgebühren), in der Regel geteilt zwischen Käufer und Verkäufer.
- Handänderungssteuer: In vielen Kantonen abgeschafft (z.B. Zürich). Wird sie erhoben, erfolgt in der Regel eine Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer.
- Grundstückgewinnsteuer: Abhängig von der Besitzdauer, in der Regel vom Verkäufer zu tragen. Bei der Verwendung des Erlöses für eine Ersatzliegenschaft kann die Steuer aufgeschoben oder reduziert werden.
Wichtiger Hinweis für den Käufer:
Sollte der Verkäufer nach dem Verkauf zahlungsunfähig werden, haftet der Käufer für die Grundstückgewinnsteuer. Es ist ratsam, den entsprechenden Betrag vom Kaufpreis abzuziehen und direkt an das Steueramt zu überweisen.